Teilzeitarbeit

Teilzeitarbeit in Deutschland
Teilzeitarbeit in Deutschland

Von Teilzeitarbeit (umgangssprachlich auch in Teilzeit) spricht man, wenn Arbeitnehmer regelmäßig kürzer arbeiten als vergleichbare Vollzeitarbeitnehmer. Verglichen wird in der Regel die Wochenarbeitszeit – bei unregelmäßiger Arbeitszeit die Jahresarbeitszeit – von Arbeitnehmern des gleichen Betriebs mit derselben Art des Arbeitsverhältnisses und der gleichen oder einer ähnlichen Tätigkeit. Fehlen vergleichbare Arbeitnehmer im Betrieb, gilt in Deutschland als Vergleichsmaßstab ein anwendbarer Tarifvertrag oder Kollektivvertrag, ansonsten die branchenübliche Vollarbeitszeit (vgl. für das deutsche Arbeitsrecht: § 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz). Ein üblicher Richtwert, den z. B. die OECD verwendet sind 30 Stunden und weniger mittlere wöchentliche Arbeitszeit. Oft wird auch die Selbsteinschätzung der Befragten herangezogen.[1]

Teilzeitarbeit kommt durch eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande. In Deutschland gibt es im bestehenden Arbeitsverhältnis nach § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Verringerung der Arbeitszeit. Im Arbeitsrecht mancher Staaten muss sie Müttern in Karenz auf Wunsch gewährt werden.

In den Industriestaaten nimmt die Teilzeitarbeit tendenziell zu. Relativ deutlich zeigt sich das in der Schweiz, wo der Anteil unter Angestellten seit den 1990er-Jahren von 27 Prozent der Angestellten auf 36 Prozent anstieg.[2]

  1. Arbeitsmarkt - Teilzeit. Statistisches Bundesamt, abgerufen am 17. Dezember 2023.
  2. Der Freitag wird zum neuen Samstag (Schweiz-News Juli 2014)

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